专利摘要:

公开号:WO1984004907A1
申请号:PCT/DE1984/000126
申请日:1984-06-04
公开日:1984-12-20
发明作者:Lothar-Werner Schmidt
申请人:Philipp Egon;
IPC主号:B65D85-00
专利说明:
[0001] Zuschnitt für parallelepipedische Verpackungen oder Ver¬ packungselemente
[0002] Die Erfindung betrifft einen Zuschnitt für parallelepi¬ pedische Verpackungen oder Verpackungselemente nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1..
[0003] Ein derartiger Zuschnitt kann nach seiner Aufrichtung eine parallelepipedische Verpackung bilden, die un¬ mittelbar die Gegenstände aufnimmt. Dieser Zuschnitt kann aber auch für eine, ein Verpackungselement bilden¬ de, Innenhülle einer Verpackung vorgesehen sein. Dabei umgibt diese Innenhülle die zu verpackenden Gegenstände und diese Innenhülle mit den Gegenständen ist in einer äußeren Verpackung angeordnet.-
[0004] Wenn gleichförmige, beispielsweise ->r ab- oder platten- förmige Gegenstände in parallelepip«» isehe Verpackungen mit oder ohne Innenhülle dicht gepackt werden, so treten beim Öffnen der Verpackung und der Fnt nähme der Gegen- stände immer Probleme auf. Diese Probleme sind besonders schwerwiegend, wenn eine Entnahme mit den Fingern er¬ folgen soll. Besonders gravierend sind die Probleme dann, wenn die Gegenstände empfindlich sind, insbe- sondere, wenn sie leicht beschädigt und/oder wenn diese Gegenstände durch verschmutzte Hände Schaden erleiden oder verdorben werden können.
[0005] Beispielsweise treten die im vorstehenden aufgeführten Probleme bei der Verpackung von Zigaretten auf. Für Zigarettenpackungen wurden bereits Aushebehilfen in Form von Aushebestreifen vorgesehen. Die US-PS 29 35 228 beschreibt beispielsweise eine Zigarettenverpackung, in die ein separater Aushebestreifen eingesetzt ist, der sich unter die Gegenstände erstreckt und dessen anderes Ende nach dem Öffnen der Verpackung von der Hand erfaßt werden kann. Ein Ziehen an diesem Streifen zieht eine oder mehrere Zigaretten aus der Verpackung heraus, wenn der Streifen steif genug ist. Eine derartige Technik führt zu außerordentlichen Schwierigkeiten bei der Her¬ stellung und Füllung der Verpackung, da ein separater Streifen in einer Fertigungsstufe eingesetzt werden muß, dessen Lage dann während der Füllung der Zigaretten aufrecht erhalten werden muß. Es müssen also immer spe- zielle Vorkehrungen bei der Herstellung und Füllung der Verpackungen getroffen werden, die die Zuverlässigkeit des Verfahrens und die Arbeitsgeschwindigkeit erheblich beeinträch igen.
[0006] Bei Zigarettenpackungen ist durch die GB-PS 841 314 ein Zuschnitt für die Innenhülle einer Zigarettenpackung bekannt. Die Folie, aus der der Zuschnitt hergestellt
[0007] OMPI wird, wird vor der Faltung des Zuschnittes mit einem Streifen versehen, der bei der fertigen Zigaretten¬ packung als Aushebestreifen dienen soll. Bei dieser bekannten Technik ist es erforderlich, einer Folie einen schmalen Streifen zuzuführen. Dieser schmale Streifen wird in einer Anfangsstufe der Zuführung mit einer Ge¬ schwindigkeit zugeführt, die größer ist als die Lauf e- schwindigkeit der Folie. Dadurch soll sich der Streifen über die vordere Endkante der Folie hinauserstrecken, um eine Handhabe zu bilden. Anschließend wird die Laufge- schwindigkeit des Streifens an die Laufgeschwindigkeit der Folie angepaßt und der Streifen wird stellenweise mit Leim versehen. Ein Abschnitt des Streifens wird dann an die Folie angeklebt. Hinter der Klebestelle wird anschließend die Folie abgeschnitten. Aus dieser Folie werden zwei Zuschnitteile hergestellt, aus denen eine Innenhülle einer Verpackung gefertigt werden kann. Diese Innenhülle weist dann einen Aushebestreifen auf, der an einer Seite der Innenhülle angeleimt ist, sich unter die Zigaretten hindurcherstreckt, auf der anderen Seite der Innenhülle nach oben verläuft und von außen erfaßbar ist.
[0008] Bei dieser Arbeitsweise ist es zwar nicht mehr erforder- lieh, eine von der Verpackung völlig getrennte Aushebe¬ hilfe vorzusehen. Es ist jedoch notwendig, eine Folie in einem komplizierten Arbeitsgang mit einem separaten Streifen zu versehen und die beiden Teile in einer bestimmten, relativen Lage fest miteinander zu verbin- den. Die in der britischen Patentschrift beschriebene Arbeitsweise läßt keine kontinuierliche Fertigung zu. Diese Anbringung des Streifens an der Folie macht es erforderlich, daß der Arbeitsvorgang unterbrochen wird und daß eine Umschaltung erfolgen muß, durch die der Streifen anfangs mit einer Geschwindigkeit zugeführt wird, die größer ist als die Geschwindigkeit der Folie. Bei dieser bekannten Arbeitsweise fällt zwangsläufig Ausschuß an. Dieser Materialverlust verteuert die Her¬ stellung. Das Auftragen von Leim ist auch nicht problem¬ los und die Umschaltung der Zufuhrgeschwindigkeit des Streifens erfordert einen komplizierten Mechanismus.
[0009] Neben den Schwierigkeiten, die sich bereits bei der Her¬ stellung der, mit dem Streifen versehenen, Folie er¬ geben, treten auch Schwierigkeiten bei der Weiterver¬ arbeitung dieser, mit dem Streifen versehenen, Folie auf. Bei der Faltung und Aufrichtung des Zuschnittes müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden, um auf alle Fälle den Streifen in seiner richtigen Lage an der Folie zu halten. Es muß unbedingt verhindert werden, daß sich dieser Streifen, der als Aushebestreifen dienen soll, in irgendeiner Stufe der Aufrichtung in Falten legen kann. Bei der Füllung der Verpackung mit Zigaret¬ ten muß dafür gesorgt werden, daß der, an der Innenhülle nur an einer Klebestelle haftende, Streifen nicht ver¬ schoben werden kann. Die Aufrichtung dieses bekannten Zuschnittes zur Innenhülle ist sehr problematisch.
[0010] Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen Zu¬ schnitt sowohl für eine äußere Verpackung als auch für die Innenhülle einer Verpackung zu schaffen, der bereits einen Aushebestreifen aufweist, dessen Herstellung und Handhabung bei der Aufrichtung zur Verpackung oder zum Verpackungselement erleichtert wird. Ferner soll die
[0011] -gτj"τ O PI Füllung einer derartigen Verpackung oder eines derar¬ tigen Verpackungselementes problemlos und mit hoher Ge¬ schwindigkeit möglich sein.
[0012] Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die technische Lehre des Patentanspruchs 1 gelöst.
[0013] Es ist besonders vorteilhaft, den Aushebestreifen als integralen Bestandteil des Zuschnittes auszubilden. Hierfür ist lediglich die Ausbildung spezieller Rei߬ linien im Zuschnitt erforderlich. Eine derartige Ar¬ beitsweise kann problemlos durchgeführt werden. Die Herstellung des Zuschnittes kann in einfachster Weise unter Verwendung sehr gut beherrschbarer Techniken er- folgen. Das Herstellungsverfahren des Zuschnittes wird dadurch erheblich verbilligt und die Herstellungsge¬ schwindigkeit wesentlich erhöht.
[0014] Da kein vom Zuschnitt getrennter, lediglich an einer Stelle mit diesem verbundener, Streifen vorhanden ist, ist die weitere Handhabung des Zuschnittes völlig pro¬ blemlos. Ein derartiger Zuschnitt kann leicht gestapelt und auf Vorrat gelegt werden. Bei Zuschnitten mit daran anhängenden Streifen treten bereits hier Probleme auf, da die Stapelung und die Lagerung sorgfältig durchge¬ führt werden muß, um eine Faltenbildung im Streifen zu verhindern.
[0015] Bei der Aufrichtung des Zuschnittes zu einer äußeren Verpackung oder zu einem, eine Innenhülle einer Ver¬ packung bildenden, Verpackungselement können einfache Techniken verwendet werden, da der Zuschnitt völlig
[0016] OMPI glatt ist und keine anhängenden Teile hat. Es muß nicht dafür gesorgt werden, daß beim Aufrichten des Zuschnit¬ tes der Aushebestreifen seine vorbestimmte Lage beibe¬ hält.
[0017] Eine Füllung einer derartigen Verpackung oder einer der¬ artigen Innenhülle ist ebenfalls völlig problemlos, da nicht von der Verpackung oder dem Verpackungselement getrennte Teile durch besondere Vorkehrungen in ihrer richtigen Lage gehalten werden müssen.
[0018] Ein derartiger Zuschnitt kann nicht nur zur Verpackung von Zigaretten verwendet werden, sondern zur Verpackung von stab- oder plattenförmigen Gegenständen beliebiger Art.
[0019] Die Reißlinien, die den Aushebestreifen begrenzen und längs denen der Aushebestreifen aus dem Zuschnitt beim Gebrauch herausgerissen werden kann, enden in einer An— lenkstelle für diesen Aushebestreifen. Diese Anlenk¬ stelle ist eine Stelle, um die der Aushebestreifen beim Herausziehen herumgebogen wird und an der, in an sich bekannter Weise, Vorkehrungen getroffen sein können, die ein Weiterreißen der Reißlinien verhindern. Die Lage dieser Anlenkstelle im Wandungsabschnitt des Zuschnittes bestimmt die Hubhöhe, um die der Gegenstand aus der Verpackung bzw. aus dem Verpackungselement herausgehoben werden kann. Die Reißlinien können an einer beliebigen Stelle innerhalb des einen der zwei erstgenannten Wan- dungsabschnitte beginnen, wobei in diesem beispielsweise Perforationen vorgesehen werden, um den Aushebestreifen erfassen zu können. In vorteilhafter Weise schneiden die Reißlinien jedoch die Kante dieses Wandungsabschnittes.
[0020] Nach dem Herausheben des ersten oder der ersten Gegen¬ stände aus der Verpackung kann die Verpackungsdichte der Gegenstände derart gelockert werden, daß die weitere Entnahme problemlos wird. In diesem Fall könnte auf die weitere Verwendung des Aushebestreifens verzichtet wer¬ den. In vorteilhafter Weise kann deshalb die Anlenk¬ stelle für den Aushebestreifen abreißbar sein. Dabei ist es besonders zweckmäßig, daß die zu deren Abreißen er¬ forderliche Kraft größer ist als die Kraft, die benötigt wird, um den Aushebestreifen an seinen Reißlinien aus dem Zuschnitt herauszureißen. Es ist nach dem Anheben des ersten Gegenstandes und dessen Herausnahme ein kräf- tiger Ruck am Aushebestreifen erforderlich, um diesen abzureißen.
[0021] Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann noch ein weiterer Wandungsabschnitt am Zuschnitt vorgesehen sein, durch den sich die Reißlinien erstrecken. Dieser weitere Wandungsabschnitt bildet dann im aufgerichteten Zu¬ schnitt eine Wandung, die der vom dritten Wandungsab¬ schnitt gebildeten Wandung gegenübe liegt. Bei diesen beiden zuletzt genannten Wandungen kann es sich bei- spielsweise um eine Bodenwandung und eine dieser gegen¬ überliegenden Deckelwandung handeln.
[0022] Bei einer anderen geometrischen Gestaltung des Zuschnit¬ tes, bei der beispielsweise die Vorder- und Rückseite einer Verpackung oder eines Verpackungselementes um einen Seitenrand herumgefaltet werden können, kann der dritte Wandungsabschnitt, der beispi lsweise den Boden
[0023]
bildet, aus zwei getrennten Teilen bestehen. Die in diesen verlaufenden Abschnitte des Aushebestreifens weisen dann Haft- oder Klebestellen auf, mittels denen diese Abschnitte fest miteinander verbunden werden.
[0024] Zum leichteren Ausheben kann der Aushebestreifen eine Handhabe aufweisen. Diese Handhabe kann ein herausreiß— barer Teil des Zuschnittes selbst sein. Hierdurch wird die Herstellung des Zuschnittes vereinfacht und das Öffnen der Verpackung oder des Verpackungselementes und das Anheben der Gegenstände dadurch vereinfacht, daß nur noch ein einziger Handgri hierfür erforderlich ist.
[0025] Es ist aber auch möglich, daß die Handhabe ein vom Zu- schnitt getrennter Teil der Verpackung oder des Ver¬ packungselementes ist. Dabei wird dieser Teil mit dem Aushebestrei en, beispielsweise durch eine Klebestelle, fes verbunde .
[0026] Die Reißlinien können gekrümmte oder gerade Linien sein. Sie können ganz oder teilweise divergieren oder konver¬ gieren. Es können auch, besonders unter den Gegenstän¬ den, konvergente-divergente Abschnitte vorgesehen sein. Auch eine Zick-Zack-Form ist möglich. Insbesondere können die Faltlinien parallel zueinander verlaufen.
[0027] Eine vielseitig verwendbare geometrische Form des Zu¬ schnittes wird dadurch gebildet, daß sich die Reißlinien senkrecht zu den Faltlinien, zwischen den von den Reiß- linien durchsetzten Wandungsabschnitten, erstrecken. Hierbei verlaufen die Reißlinien parallel zu den Seiten¬ kanten des Zuschnittes. Innerhalb der Zuschnittsbreite
[0028] - URE ^ können die Reißlinien in der Mitte oder seitlich ver¬ setzt angeordnet werden und zwar je nach Verwendungs¬ zweck der Verpackung oder des Verpackungselementes.
[0029] Wenn beispielsweise der Zuschnitt für ein Verpackungs¬ element, wie z. B. eine Innenhülle einer Verpackung vorgesehen ist, kann es zweckmäßig sein, die Innenhülle derart an der äußeren Verpackung anzuheften, daß ein Herausreißen des Aushebestreifens problemlos durchge- führt werden kann. Insbesondere soll beim Herausreißen des Aushebestreifens sichergestellt werden, daß die Innenhülle in der Verpackung verbleibt und nicht durch einen Zug am Aushebestreifen aus der äußeren Verpackung herausgezogen wird. Der Zuschnitt kann dann in vorteil- hafter Weise neben den Reißlinien Haftstellen, wie bei¬ spielsweise Klebestellen, aufweisen.
[0030] In besonders vorteilhafter Weise kann der dritte Wan¬ dungsabschnitt nach dem Aufrichten des Zuschnittes einen Boden der Verpackung oder des Verpackungselementes bil¬ den. Hierbei bilden dann die beiden anderen Wandungsab¬ schnitte, durch die hindurch sich der Aushebestreifen erstreckt, Seitenwandungen, beispielsweise eine Vorder¬ oder Rückwandung.
[0031] Die Ausbildung kann aber auch so sein, daß der Aushebe¬ streifen nicht nach oben gezogen wird, sondern, wenn die Verpackungsöffnung seitlich liegt, so angeordnet ist, daß der Aushebestreifen quer, d. h. parallel zum Boden verläuft.
[0032]
O I Der Zuschnitt kann ebenfalls mit Vorteil für eine, die Gegenstände völlig umgebende, Innenhülle einer Ver¬ packung vorgesehen sein, die zum Freilegen der oberen Enden der Gegenstände ein, längs einer Reißlinie, ab- reißbares Oberteil aufweist. Dabei kann das abnehmbare Oberteil der Innenhülle mit dem Aushebestreifen eintei¬ lig ausgebildet sein. Hierdurch wird in vorteilhafter Weise erreicht, daß beim Abnehmen des Oberteils der Innenhülle durch den Aushebestreifen automatisch wenig- stens einer der Gegenstände hochgeschoben wird, ehe das abnehmbare Oberteil mit dem Aushebestreifen vollständig von der Verpackung abgenommen wird. Es ist nach dem üblichen Öffnen der Verpackung möglich, beispielsweise eine Zigarette bei einer Zigarettenpackung am Mundstück ohne Schwierigkeiten zu ergreifen und vollständig her¬ auszuziehen.
[0033] Die Reißlinien können gemäß einer üblichen, auf dem Ge¬ biet der Verpackung an sich bekannten, Technik her e- stellt werden. Insbesondere können im Zuschnitt zwischen dem Aushebestreifen im Bereich der Reißlinien Stegab¬ schnitte ausgebildet sein, deren Anzahl und Breite gemäß der gewünschten Abreißkraft bemessen sein können.
[0034] Die Breite des Aushebestreifens, d. h. der Abstand zwischen den Reißlinien wird beispielsweise entsprechend der Breite einer vorbestimmten Anzahl von nebeneinander stehenden, stabförmigen Gegenständen bemessen, die beim Abreißen des Aushebesstreifens herausgezogen werden sollen. Die Erfindung soll in der folgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die Fig. der Zeichnung erläutert werden.
[0035] Es zeigen:
[0036] Fig. 1 eine Draufsicht auf die zur Erläuterung wesent¬ lichen Teile des Zuschnittes,
[0037] Fig. 2 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt für eine parallelepipedische Verpackung oder ein parallelepipedisches Verpackungselement,
[0038] Fig. 3 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt mit anderer Geometrie,
[0039] Fig. 4 eine perspektivische Darstellung einer als Hart¬ packung ausgebildeten Zigarettenpackung mit auf¬ geklapptem Deckel und herausgezogenem vorderen Oberteil, wobei die mittleren Zigaretten gegen- über den übrigen vorgeschoben sind.
[0040] Fig. 5 eine Draufsicht auf den Staniolzuschnitt für die Zigarettenpackung der Fig.
[0041] Fig. 6 eine Draufsicht auf einen anderen Staniozuschnitt für eine Zigarettenpackung,
[0042] Fig. 7 eine Draufsicht auf einen weiteren Staniolzu¬ schnitt für eine Zigarettenpackung,
[0043] Fig. 8 eine perspektivische Darstellung einer Weich¬ packung mit herausgeschobenen Zigaretten und
[0044] <gTJREΛ
[0045] OMPI Fig. 9 eine Draufsicht auf den Staniolzuschnitt für die in Fig. 8 gezeigte Weichpackung.
[0046] Fig. 1 zeigt die wesentlichen Elemente eines Zuschnittes A für eine Verpackung oder ein Verpackungselement. Aus einem derartigen Zuschnitt, bei dem die Abschnitte für Seitenwandungs- und Deckelwandung fortgelassen sind, kann eine Verpackung hergestellt werden, die die Gegen¬ stände unmittelbar aufnimmt. Es ist aber auch möglich, aus diesem Zuschnitt ein Verpackungselement herzu¬ stellen, welches dann eine Innenhülle bildet, die ihrer¬ seits in einer äußeren Verpackung sitzt.
[0047] Der in Fig. 1 dargestellte Teil des Zuschnittes A weist einen Wandungsabschnitt 1 auf. Über Faltlinien 2 ist dieser Wandungsabschnitt mit weiteren Wandungsabschnit¬ ten 3» 4 verbunden. Die Wandungsabschnitte 3j 4 bilden im au erichteten Zustand des Zuschnittes A einander gegenüberliegende Wandungen, die durch die Wandung ge- trennt sind, die durch den Wandungsabschnitt 1 des Zu¬ schnittes A gebildet wird. Beispielsweise kann der Wan¬ dungsabschnitt 1 einen Bodenabschnitt bilden. Dann bil¬ den die Wandungsabschnitte 3> 4 die Vorder- bzw. Rück¬ seite der Verpackung oder des Verpackungselementes. Es ist aber auch möglich, daß der Wandungsabschnitt 1 im aufgerichteten Zustand des Zuschnittes A eine Seitenwan¬ dung bildet, wobei wiederum die Wandungsabschnitte 3» 4 Vorder- und Rückseiten bilden. In diesem Fall kann die Verpackungsöffnung nicht oben sondern seitlich ange- ordnet sein.
[0048] Wie die Fig. 1 zeigt, laufen, ausgehend von der Kante 4 des Wandungsabschnittes , zwei parallele Reißlinien 6, 7 durch diesen Wandungsabschnitt 4 hindurch, kreuzen die Faltlinie 2 und laufen dann in den Wandungsabschnitt 1 hinein. Die Reißlinien 6, 7 laufen durch diesen Wan¬ dungsabschnitt 1 hindurch und kreuzen die andere Falt¬ linie 2 zwischen dem Wandungsabschnitt 1 und dem Wan- dungsabschnitt 3« Innerhalb des Wandungsabschnittes 3 enden diese Reißlinien 6, 7 in einem vorbestimmten Ab¬ stand von der Faltlinie 2 zwischen dem Wandungsabschnitt 3 und dem Wandungsabschnitt 1. Diese Reißlinien 6, 7 begrenzen einen herausreißbaren Aushebestreifen 5« Der Aushebestreifen 5 endet im Wandungsabschnitt 3 an einer Anlenkstelle 8 für diesen Aushebestreifen 5« Dieser Aus¬ hebestreifen 5 kann eine Handhabe 9 aufweisen.
[0049] Wenn der in Fig. 1 dargestellte Zuschnitt A aufgerichtet ist und der Wandungsabschnitt 1 einen Bodenabschnitt bildet, können in der durch diesen Zuschnitt A gebilde¬ ten Verpackung auf diesem Bodenabschnitt Gegenstände stehen. Diese Gegenstände können stabförmig sein, wie beispielsweise Zigaretten. Wenn die Verpackung geöffnet ist, kann die Handhabe 9 erfaßt werden und der Aushebe¬ streifen 5 kann durch einen Zug längs der Reißlinien 6, 7 aus den Wandungsabschnitten 1, 3 4 herausgerissen und um die Anlenkstelle 8 herumgebogen werden. Hierbei wer¬ den Gegenstände aus der Verpackung gehoben. Die Anlenkstelle 8 kann ebenfalls herausreißbar sein. Beispielsweise kann eine weitere Reißlinie, wie bei 6a dargestellt, im Bereich der Anlenkstelle 8 vorgesehen sein. Die Ausbildung der Reißlinie 6a ist derart, daß die Kraft, die erforderlich ist, um die Anlenkstelle 8 herauszureißen größer ist als diejenige, die aufgewendet werden muß, um die Reißlinien 6, 7 aufzureißen.
[0050] Falls der in Fig. 1 dargestellte Zuschnitt A zur Her- Stellung eines Verpackungselementes, beispielsweise einer Innenhülle, bestimmt ist, das in eine äußere Ver¬ packung eingesetzt werden soll, können neben den Rei߬ linien 6, 7» d. h. neben dem Aushebestreifen 5> Haft¬ stellen 5 vorgesehen sein. Diese Haftstellen 5 können Klebestellen sein und mit diesen Haftstellen 5 h kann dann der aufgerichtete Zuschnitt A in der Außenpackung festgeklebt werden. Hierdurch ist ein problemloses Herausreißen des Aushebestreifens 5 möglich.
[0051] Fig. 2 zeigt einen Zuschnitt A, aus dem eine parallel¬ epipedische Verpackung oder ein parallelepipedisches Verpackungselement hergestellt werden kann. Das Material dieses Zuschnittes A kann Staniol sein. Dieser Zuschnitt A weist einen Wandungsabschnitt 14, einen vorderen Wan- dungsabschnitt -15 sowie- einen hinteren Wandungsabschnitt 16 auf. Die einander zugeordneten Seitenabschnitte 17 bzw. 18 sind im gefalteten Zustand jeweils übereinander gelegt. Es ist ferner ein, ein hinteres Oberteil bilden¬ der, Wandungsabschnitt 19 und ein, ein vorderes Oberteil bildender, Wandungsabschnitt 20 vorgesehen, die im ge¬ schlossenen Zustand der Verpackung als Überlappungsab¬ schnitte so übereinander gelegt werden, daß die oberen - 15 -
[0052] Enden der Gegenstände vollständig abgedeckt sind. Die Reißlinien 6, 7 sind hierbei so ausgebildet, daß der Aushebestreifen 5 einen Abschnitt 5 aufweist, der sich durch den Wandungsabschnitt 20 hindurcherstreckt und einen Abschnitt 5h» der sich durch den vorderen Wan¬ dungsabschnitt 15 hindurcherstreckt. Der Abschnitt 5b des Aushebestreifens 5 erstreckt sich durch den Wan¬ dungsabschnitt 14 hindurch und der Abschnitt 5e in den hinteren Wandungsabschnitt 16 hinein.
[0053] Die Handhabe 9 dient zum Erfassen des Aushebestreifens
[0054] 5-
[0055] Fig. 3 zeigt einen Zuschnitt A mit einer anderen Geome- trie. Es sind wiederum vordere und hintere Wandungsab¬ schnitte 15j 1 vorgesehen. Zwischen diesen vorderen und hinteren Wandungsabschnitten 15, 16 liegt jedoch nicht unmittelbar der den Boden bildende Wandungsabschnitt 14 sondern ein Seitenabschnitt 18.
[0056] Der Wandungsabschnitt 14 ist zweiteilig und weist die Wandungsabschnitte la, lb auf, die mit den zugeordneten Wandungsabschnitten über Faltlinien 2 verbunden sind. Der Aushebestreifen 5 ist mehrteilig und die Abschnitte 5d, 5c des Aushebestreifens 5j die in den Wandungsab¬ schnitten lb und la des Zuschnittes A verlaufen, weisen Haftstellen 5f> 5g» beispielsweise Klebestellen, auf. Mittels dieser Haftstellen 5f , 5g kann beim Aufrichten oder nach dem Aufrichten des Zuschnittes A der ehrtei- lige Aushebestreifen 5 zu einem Ganzen verbunden werden. Fig. zeigt eine Hartpackung 10. Der Klappdeckel 11 ist geöffnet und der Krageneinsatz 10a liegt frei. Einige Zigaretten 12 sind in der vorgeschobenen Stellung ge¬ zeigt. Es ist als Verpackungselement eine Innenhülle dargestellt, die die Zigaretten 12 umgibt und zwar ein Stanioleinschlag 13 , dessen Zuschnitt in Fig. 5 gezeigt ist. Ein derartiger Staniolzuschnitt ist parpierbe- schichtet und wird aus einer leimkaschierten Aluminium¬ folie gebildet. Nach dem Aufrichten des Zuschnittes liegt die Papierbeschichtung innen. Dieser Zuschnitt weist einen Wandungsabschnitt 14 auf, der den Boden der Innenhülle bildet, einen Wandungsabschnitt 15» der eine vordere Wandung bildet sowie einen Wandungsabschnitt 16, der eine hintere Wandung bildet. Die Seitenabschnitte 17j 18 werden übereinander gefaltet und bilden Seiten¬ wandungen. Die Wandungsabschnitte 19. 20 überlappen im geschlossenen Zustand der Verpackung einander. Dabei liegt der Wandungsabschnitt 20 außen.
[0057] Das abnehmbare Oberteil 22 ist in Fig. 5 dargestellt und wird von einer Reißlinie 23 begrenzt. Längs der Reißlinie 23 ist der Staniolzuschnitt teilweise durch¬ schnitten. Die Verbindung zwischen dem abnehmbaren Ober¬ teil 22 und dem vorderen Wandungsabschnitt 15 besteht aus vier Stegabschnitten 24, 5, 26 27« Die Breite und Anzahl der Stegabschnitte bestimmen, abhängig von der Festigkeit des gewählten Materials, die zum Abreißen des abnehmbaren Oberteils 22 vom vorderen Wandungsabschnitt 15 erforderliche Kraft. Diese wird so gewählt, daß ein Abreißen des abnehmbaren Oberteils 22 ohne ein Heraus¬ ziehen des übrigen Teils des Stanioleinschlages 13 er¬ folgen kann. Durch Klebestellen 37, 38, 39 kann der
[0058] X -.
4 Stanioleinschlag 13 in der äußeren Verpackungshülle befestigt sein.
[0059] Am abnehmbaren Oberteil 22 beginnt bei 28 der Aushebe- streifen 29, der mit diesem abnehmbaren Oberteil 22 integral ausgebildet ist. Der Aushebestreifen 29 er¬ streckt sich über den vorderen Wandungsabschnitt 15 und den, den Boden bildenden, Wandungsabschnitt 14 bis in den Wandungsabschnitt 16 hinein, der im aufgerichteten Zustand die hintere Wandung bildet. Dieser Aushebestrei¬ fen 29 wird im Zuschnitt A durch Reißlinien 30, 31 gebildet, die sich durch die entsprechenden Wandungsab¬ schnitte erstrecken. Beim dargestellten Ausführungsbei¬ spiel werden die Reißlinien 30, 31 durch Schnitte und Stegabschnitte 32, 33, 34, 35 gebildet, die im vorderen Wandungsabschnitt 15 liegen. Im Wandungsabschnitt 14 verläuft ein durchgehender Schnitt. Das gleiche gilt für den hinteren Wandungsabschnitt 16. Der Aushebestreifen 29 endet an einer Anlenkstelle 3 im hinteren Wandungs- abschnitt l6. Diese Anlenkstelle 3 ist abreißbar und weist zwei Stegabschnitte 21 und eine Reißlinie 26a auf. Die Breite der Stegabschnitte 32 - 35 und der Stegab¬ schnitte 21 bestimmen die Reißkräfte. Die Bemessung der Reißkräfte ist derart, daß die zum Abreißen der Anlenk- stelle 36 erforderliche Kraft größer ist_ als die zum Abreißen der Stegabschnitte 32 - 35 erforderliche.
[0060] Der Stanioleinschlag 13 ist mittels drei Klebestellen 37, 38, 39 in der äußeren Verpackunκ.shι.I le befestigt.
[0061] -"ξTÖREΛ" OMPI Beim Herausreißen des Aushebestreifens 29 wird dieser um die Anlenkstelle 36 derart herumgeschwenkt, daß erfaßte Zigaretten 12 zum Herausnehmen nach oben geschoben wer¬ den. Durch die Klebestellen 37, 38, 39 wird dabei der Stanioleinschlag 13 sicher gehalten. Die Zahl der vom Aushebestreifen 29 direkt herausgeschobenen Zigaretten 12 hängt von der Breite des Aushebestreifens 29 ab. Nach der Entnahme der ersten Zigaretten 12 kann der Aushebe¬ streifen 29 abgerissen werden.
[0062] Beim Herausziehen des Aushebestreifens 29 können noch die in Fig. 4 dargestellten, neben dem Aushebestreifen 29 liegenden, Zigaretten 12d, 12c durch Reibungsschluß mitgenommen werden. Nach dem Abreißen des Aushebestrei- fens 29 ist die Packungsdichte derart gelockert, daß ein leichtes Herausnehmen der übrigen Zigaretten 12 ermög¬ licht wird.
[0063] Bei dem in Fig. 6 dargestellten Stanioleinschlag 13 ist das schraffiert dargestellte abnehmbare Oberteil 22 als getrennter Zuschnitt 13b ausgebildet. Am Ende des Aus¬ hebestreifens 29 und am getrennten Zuschnitt 13b sind Klebestellen 6θa zur Verbindung dieser Teile vorgesehen.
[0064] Fig. 7 zeigt einen Staniolzuschnitt 41, dessen Geometrie gegenüber der Geometrie des in Fig. 5 dargestellten Staniolzuuschnittes um 90 gedreht ist. Im aufgerich¬ teten und zusammengefalteten Zustand überlappen sich die Wandungsabschnitte 47, 8 sowie 42a, 42b, 45 dieses Staniolzuschnittes 1» Di Wandungsabschnitte 42a, 42b bilden den Boden. Es ist ein Wandungsabschnitt 43 vorge¬ sehen, der die vordere Wandung bildet und ein Wandungs- abschnitt 44, der die hintere Wandung bildet und ferner ein Wandungsabschnitt 45, der eine Seitenwandung bildet. Die Wandungsabschnitte 46 bilden dann die gegenüberlie¬ gende Seitenwandung. Das abnehmbare Oberteil 49 ist ein Teil des vorderen Wandungsabschnittes 43 und der Wan¬ dungsabschnitte 46, 45 und umfaßt auch noch den Wan¬ dungsabschnitt 48. Dieses abnehmbare Oberteil 49 wird durch Reißlinien 50, 51 begrenzt, die Schnittlinien mit Stegabschnitten 5 - 57 sind.
[0065] Integral mit dem abnehmbaren Oberteil 49 ist der Aus¬ hebestreifen 58 ausgebildet, der von Reißlinien 59, 60 begrenzt wird. Die Reißlinien 59, 60 sind Schnittlinien mit Stegabschnitten 6l - 64. Diese Reißlinien 59, 60 erstrecken sich in den Wandungsabschnitt 42 hinein. Unabhängig davon sind im Wandungsabschnitt 42b und im Wandungsabschnitt 44 Reißlinien 66, 67 ausgebildet, die einen Abschnitt 58 des Aushebestreifens 58 begrenzen. Dieser Aushebestreifen 58 endet an einer Anlenkstelle, die durch eine Reißlinie 65b und durch Stegabschnitte 65a gebildet wird. Zur Herstellung eines ganzen Aushebe¬ streifens 58 sind Klebestellen 68, 69 vorgesehen, die beim Aufrichten und Zusammenfalten aus den Abschnitten des Aushebestreifens 58 ein Ganzes machen. Mittels Klebestellen 70 - 72 kann der Stanioleinschlag in einer Außenhülle festgelegt werden.
[0066] In Fig. 8 ist eine sogenannte Weichpackung 40 darge¬ stellt, aus welcher die Zigaretten 12 an einer Seite herausgenommen werden. Der Mittelteil der Weichpackung ist durch einen Verschlußstreifen, beispielsweise die Steuerbanderole, verschloßen.
[0067] "stJ E
[0068] OMPI Fig. 9 zeigt einen Stanioleinschlag 13', der als Innen¬ hülle in der Weichpackung 40 verwendet wird. Dieser Stanioleinschlag 13' weist einen Wandungsabschnitt 14' auf, der den Boden bildet, einen Wandungsabschnitt 15', der die vordere Wandung bildet und einen Wandungsab¬ schnitt 16', der die hintere Wandung bildet. Es sind Wandungsabschnitte 17', 18' vorgesehen, die die Seiten¬ wandungen bilden. Weiterhin sind zur Ausbildung des oberen Verschlusses Wandungsabschnitte 19 ' , 20' vorge- sehen. Der Stanioleinschlag 13' entspricht bezüglich der Wandungen in seiner Geometrie dem in Fig. 4 darge¬ stellten Stanioleinschlag 13.
[0069] Es ist ein abnehmbares Oberteil 22' im Eckbereich des Stanioleinschlages 13' vorgesehen, das durch eine Rei߬ linie 23' begrenzt wird. Diese Reißlinie 23' ist ein Schnitt mit einem Stegabschnitt 26 ' . Ein weiterer Schnitt mit einem Stegabschnitt 24' ist im Wandungsab¬ schnitt 20' zur Begrenzung des abnehmbaren Oberteils 22' vorgesehen.
[0070] Dieses abnehmbare Oberteil 2' ist integral mit dem Aus¬ hebestreifen 29' ausgebildet, der sich durch die Wan¬ dungsabschnitte 15', 14' und in den Wandungsabschnitt 16 ' hineinerstreckt. Die Anlenkstelle 36', die abreißbar. ist, umfaßt die Reißlinie 36 ' a und die- Stegabschnitte 21'. Es sind Klebestellen 37', 381, 38 'a, 39' vorge¬ sehen. Eine weitere Schnittlinie 40a mit einem Stegab¬ schnitt 40b erstreckt sich, wie dargestellt, durch den Wandungsabschnitt 18' des Stanioleinschlages 13' und in den Wandungsabschnitt 16' hinein. Es ist leicht zu erkennen, daß durch diese Ausbildung das Prinzip des im Zuschnitt integrierten Aushebestrei¬ fens bei einer Verpackung verwendet wurde, bei der eine Entnahme in einer Ecke erfolgen soll.
[0071] Bei einem weiteren, nicht dargestellen, Ausführungsbei¬ spiel ist die Verbindung zwischen dem abnehmbaren Ober¬ teil und dem Aushebestreifen derart, daß beim Aufbringen einer ausreichenden Kraft auf das Oberteil diese Verbin- düng getrennt wird, nachdem durch das Herausziehen des Aushebestreifens die in dessen Bereich befindlichen Zigaretten herausgeschoben wurden. Der Aushebestreifen verbleibt in der geöffneten Verpackung, da seine An¬ lenkstelle eine größere Festigkeit aufweist als die Verbindung mit dem -abnehmbaren Oberteil. Der Aushebe¬ streifen wird wieder in die Verpackung hineingeschoben, wenn die nicht herausgenommenen und verschobenen Zigaretten wieder in die Verpackung zurückgeschoben werden.
[0072] Bei einer anderen Ausführungsform kann der Klappdeckel der Hartpackung 10 mit dem benachbarten Ende des Aushe¬ bestreifens verbunden sein. Damit der Aushebestreifen ein Herausnehmen der vorgeschobenen Zigaretten nicht behindert., ist das obere Ende des Aushebestreifens im Bereich des abnehmbaren Oberteils gabelförmig ausgebil¬ det. Beim Aufklappen des Klappdeckels 11 wird der Aushe¬ bestreifen, wie bereits dargelegt, nach oben gezogen. Das abnehmbare Oberteil ist mit so gestalteten Reiß- linien versehen, daß beim Aufklappen des Klappdeckels 11 die vorgeschobenen Zigaretten das abnehmbare Oberteil durchstoßen, so daß sie freiliegen.
[0073] ΌRET:
[0074] OMPI
权利要求:
ClaimsZuschnitt für parallelepipedische Verpackungen oder Ver¬ packungselemente
1. Zuschnitt für parallelepipedische Verpackungen oder Verpackungselemente, die zur Aufnahme gleichför¬ miger, insbesondere stab- oder plattenförmiger Gegenstände bestimmt sind, mit einem Aushebestrei- fen, der sich längs zweier, im auf erichteten Zu¬ schnitt einander gegenüberliegende Wandungen bil¬ dende Wandungsabschnitte und längs eines dritten Wandungsabschnittes erstreckt, der im aufgerichte¬ ten Zuschnitt eine, zwischen diesen einander gegenüberliegende Wandungen angeordnete Wandung bildet,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Aushebestreifen (5, 5a-5e, 29, 29', 58) aus dem Zuschnitt (A), zwischen zwei in diesem ausgebilde-
- tiREX;
OMPI ten Reißlinien (6, 7, 30, 31 50, 51, 59, 60), herausreißbar ist, und daß diese Reißlinie in dem einen Wandungsabschnitt (4, 15, 43) der zwei erst¬ genannten Wandungsabschnitte und durch den dritten Wandungsabschnitt (l, la, lb, 14, 42a, 42b) ver¬ läuft und in dem anderen (3, 16, 44) der erstge¬ nannten Wandungsabschnitte an einer Anlenkstelle (6a, 8, 21, 36a, 65a, 65b) für den Aushebestreifen endet.
2. Zuschnitt nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Anlenkstelle (6a, 8, 21, 36a, 65a, 65b) für den Aushebestreifen (5, 5e, 29, 29', 58) abreißbar ist, und daß die zu deren Abreißen erforderliche Kraft größer ist als die, die zum Abreißen des Aushebe¬ streifens an den Reißlinien (6, 7, 30, 31, 50, 51, 59, 60) im Zuschnitt (A) benötigt wird.
3. Zuschnitt nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
sich die Reißlinien (6, 7) durch einen, mit dem einen Wandungsabschnitt (15) der zwei erstgenannten Wandungsabschnitte mittels einer Faltlinie (15a) verbundenen weiteren Wandungsabschnitt (20a) er- strecken, der im aufgerichteten Zuschnitt der vom dritten Wandungsabschnitt (14) gebildeten Wandung gegenüberliegt.
4. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 - 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
der dritte Wandungsabschnitt (1, la, lb, 14, 42a,
42b) zwei getrennte Teile (la, lb) aufweist, und daß die in diesem verlaufenden Abschnitte (5c, 5d) des Aushebestreifens Haft- oder Klebestellen (5f, 5g) aufweisen.
5. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 - 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Aushebestreifen (5) eine Handhabe (9) au weist.
6. Zuschnitt nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Handhabe (9) ein mitherausreißbarer Teil des Zuschnittes (A) ist. (Fig. 5, 6, 7)
fÖ EC OMPI
7. Zuschnitt nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Handhabe (13b) ein mit dem Aushebestreifen (29) festverbindbarer (6θa), vom Zuschnitt getrennter Teil der Verpackung oder des Verpackungselementes ist.
8. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 - 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
im Zuschnitt (A) neben den Reißlinien (6, 7) Haft¬ stellen (5h) angeordnet sind.
9. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 - 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
der dritte Wandungsabschnitt (1, la, lb) des Zu¬ schnittes (A) nach dessen Aufrichten einen Bodenab¬ schnitt (14) der Verpackung oder des Verpackungs¬ elementes bildet.
10. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 - 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
OMPI Reißlinien (6, 7) die Kante (4a, 15a) des einen Wandungsabschnittes (4, 15, 43) der zwei erstge¬ nannten Wandungsabschnitte durchschneiden.
11. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 - 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Reißlinien (6, 7) gerade sind.
12. Zuschnitt nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Reißlinien (6, 7) parallel verlaufen.
13« Zuschnitt nach Anspruch 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
sich die Reißlinien (6, 7, 30, 31 50, 51 59, 60) senkrecht zu den Faltlinien (2) zwischen den, von den Reißlinien (6, 7, 30, 31, 50, 51, 59, 60) durchsetzten Wandungsabschnitten erstrecken.
14« Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 - 13 für die die Gegenstände völlig umgebende Innenhülle einer Verpackung, die zum Freilegen der oberen Enden der Gegenstände ein längs einer Reißlinie abreißbares Oberteil aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß
das abnehmbare Oberteil (22, 22^ 49) der Innenhülle (13, 13," 13a, 13b, 41) mi dem Aushebestreifen (29, 29,* 58, 58a) einteilig aus¬ gebildet ist.
15« Zuschnitt nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
das abnehmbare Oberteil (22, 22,* 49) der Innenhülle (13, 13,* 13a, 13b, 41) und der Aushebe¬ streifen (29, 9," 58, 58a) mit dem übrigen Zuschnitt durch Stegabschnitte (21, 21,* 65a, 24- 27, 32-35,* 24,* 26 52-57, 61-64, 32-35) ver¬ bunden ist, und daß die Anzahl und Breite der Stegabschnitte entsprechend der am Oberteil aufzubringenden, gewünschten Trennkraft bemessen ist.
16. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 14 oder 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Breite des Aushebestreifens (29, 29,* 58, 58a) entsprechend der Breite einer Anzhal nebeneinander liegender Gegenstände in der Packung gewählt ist, die beim Abziehen des abnehmbaren Oberteils (22, 22^ 49) gegenüber den übrigen Gegenständen in der Packung verschiebbar sind.
17« Zuschnitt nach einem der Ansprüche 14 - 16,
dadurch gekennzeichnet, .daß
das abnehmbare Oberteil (22, 22 , 49) nur mit dem Aushebestreifen (29, 29,* 58, 58a) verbunden und vom Zuschnitt unabhängig ist.
18. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 14 -17,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verbindung zwischen dem abnehmbaren Oberteil (22, 22 49) und dem gegenüberliegenden Ende des Aushebestreifens (29, 29^ 58, 58a) so ausgeführt ist, daß sie nach dem gewünschten Anheben des Aushebestreifens (29, 29,* 58, 58a) lösbar und die Verbindung des Aushebestreifens (29, 29,* 58, 58a) an seinem anderen Ende mit der Innenhülle nicht lösbar ist.
19» Zuschnitt nach einem der Ansprüche 14 - 18,
dadurch gekennzeichnet, daß
das obere Ende des Aushebestreifens (29, 29^ 58, 58a) und das abnehmbare Oberteil (22, 22," 49)
-^J EΛ OMPI gabelförmig ausgeführt und mit der vorderen Innen¬ seite eines Klappdeckels der Verpackung verbunden ist, und daß das vordere Oberteil der Innenhülle (13, 13,* 13a, 13b, 41) Reißlinien im Nachbarbe¬ reich der vorzuschiebenden Gegenstände hat.
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1984-12-20| AK| Designated states|Designated state(s): AU BR DK JP NO US |
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1985-06-13| WWE| Wipo information: entry into national phase|Ref document number: 1984902442 Country of ref document: EP |
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